Koalitionsvertrag 2025 - Was Privatanleger jetzt wissen müssen!

CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Das Dokument hat 146 Seiten und enthält ein paar Änderungen, die dich als Privatanleger betreffen. Im Folgenden schauen wir uns die wichtigsten Punkte an.

Schriftzug Koalitionsvertrag 2025
Erstellt mit Grok

Die Details

  • Bei der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist noch unklar, ob es Änderungen geben wird. Die SPD hat in den Verhandlungen eine Anhebung auf 30 % gefordert. Die Union lehnt das ab.

  • Außerdem sind keine Änderungen beim Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge geplant. Der Sparer-Pauschbetrag bleibt unverändert bei 1.000 € für Singles und 2.000 € für gemeinsam Veranlagte.

  • Die Riester-Rente soll in ein neues standardisiertes Vorsorgeprodukt ohne verpflichtende Garantien überführt werden. Die reformierte Riester-Rente soll transparenter sein und möglicherweise auch Anlagen in ETFs oder Aktien ermöglichen. Die Details sind noch offen.

  • Außerdem ist eine “Frühstart-Rente“ für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren von monatlich 10 € ab 2026 geplant. Dieses Geld fließt in ein Altersvorsorgedepot und kann ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt mit einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge sollen dann zum Renteneintritt steuerfrei sein.

Unsere Gedanken

Aus unserer Sicht fehlt es im Koalitionsvertrag an wirklichen Reformen. Die Abgeltungssteuer gehört unserer Meinung nach abgeschafft oder zumindest reformiert. So könnten Kapitalerträge beispielsweise nach fünf Jahren steuerfrei sein.

Ein positiver Lichtblick ist die “Frühstart-Rente” für Kinder. Das Konzept könnte junge Menschen dazu animieren, sich mehr mit dem Thema Vermögensaufbau auseinanderzusetzen.

Weitere Informationen: 🔗 Koalitionsvertrag 2025


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